Die Umwelthaftpflichtversicherung
Nicht alle Unternehmen benötigen eine Umwelthaftpflichtversicherung. Sie wird ganz besonders benötigt, wenn das Unternehmen mit gefährlichen Stoffen arbeitet. Chemiefirmen und Energiefirmen haben meist eine Umwelthaftpflichtversicherung, aber auch Bauunternehmen.
Grundsätzlich ist die Absicherung bei Umweltschäden durch eigene Anlagen nicht in einer herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer, welcher einer für die Umwelt gefährdeten Tätigkeit nachgeht, zwingend eine so genannte Umwelthaftpflichtversicherung abschließen, welche unter anderem auch nur aus Umwelthaftpflicht bezeichnet werden kann.
Jeder Besitzer gewisser Anlagen, welche im so genannten Umwelthaftpflichtgesetz erwähnt werden, haftet für einen Umweltschaden. Ein solcher Schaden kann recht unangenehme Folgen nach sich ziehen, denn nicht selten treten diese Schäden in Millionenhöhe auf. Mit einer Umwelthaftpflicht kann unter Umständen vieles erleichtert werden. Betroffen sind in der Regel Personen, welche Anlagen beitreiben oder spezielle Tätigkeiten ausüben, welche anschließend der Umwelt einen Schaden zufügen können.
Schäden können beispielsweise durch Strahlen, Öl, Hitze, Dämpfe oder auch durch Lärm entstehen, wobei es sich bei den typischen umweltgefährdenden Anlagen zum Beispiel um Öltanks, Kläranlagen, Brennstoff- und Chemikalientanks, Ölabscheider, Raffinerien oder sonstige genehmigungspflichtige Anlagen handeln kann. Aber auch Farben- oder Chemikalienherstellung, Lackierungen, Fassadenreinigung und Sprengungen zählen zu den Tätigkeiten, welche die Umwelt deutlich schädigen können. Es spielt auch in keinem Fall eine Rolle, ob diese Tätigkeit zu gewerblicher oder privater Verrichtung beiträgt.
Eine Umwelthaftpflichtversicherung stellt sich in der Regel als spezielle Zusatzhaftpflichtversicherung im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder privaten Haftpflichtversicherung dar. Eine übliche Basisabdeckung der Umweltversicherung reicht im eigentlichen Sinne für Betriebe oder Haushalte aus, welche keine speziellen Umweltrisiken einschließen. Allerdings reicht bei einem deutlich erhöhten Umweltrisiko diese Form nicht mehr aus und es sollten zwingend entsprechende Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Jedes Unternehmen kann an dieser Stelle mit dem Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz erlangen, wobei grundsätzlich bei einem Verschulden mit Rechtswidrigkeit oder in Kauf genommenen Umwelteinwirkungen keine Haftung der Versicherungsgesellschaft übernommen wird.
Des Weiteren stellen Versicherungsunternehmen Deckungskonzepte zur Auswahl, die im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden können. Schwere Umweltrisiken werden in der Regel nicht im Versicherungsschutz einer Umwelthaftpflichtversicherung berücksichtigt.
Hinweis:
- Es gibt immer wieder Umweltschäden, welche vom Betriebsinhaber hingenommen werden und aus diesem Grund sind Schäden durch betriebsbedingte und unvermeidbar notwendige oder in Kauf genommene Umwelteinwirkungen nicht versichert. Dieser Ausschluss gilt allerdings nicht, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass er nach dem Stand der Technik die Möglichkeiten solcher Schäden nicht erkennen konnte.
- Für Schäden, welche während der Vertragslaufzeit eingetreten sind, besteht noch drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages eine so genannte Nachhaftung, denn oftmals werden Umweltschäden erst lange nach der ursprünglichen Ursache erkannt und auch erst dann Ansprüche an den Verursacher gestellt.
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